RS Vwgh 1987/4/28 86/14/0186

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Das Erkenntnis des VwGH vom 10.3.1981, 80/14/2363, beruht auf der Überlegung, daß derjenige, bei dem zufolge Betriebsaufgabe eine ehemalige Betriebsschuld in das Privatvermögen überging, (ausnahmsweise) die Zinsenzahlungen nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen kann, obwohl ihn weiterhin die rechtliche Pflicht zur Zinsenzahlung trifft. Auf dem Boden dieses Erkenntnisses kann eine außergewöhnliche Belastung nur zum Zug kommen, wenn es sich um Zinsen für die eigene ehemalige Betriebsschuld des Steuerpflichtigen handelt. Die Frage, ob es sich um die eigene ehemalige Betriebsschuld des Steuerpflichtigen handelt, ist in rechtlicher Betrachtungweise zu lösen; ergibt sich doch die Zwangsläufigkeit der Zinsenzahlungen für ehemalige Betriebsschulden auf dem Boden des E 80/14/2363 deshalb, weil sich der Bf der eingegangenen Schuldverpflichtung und der darauf beruhenden Pflicht zur Zinsenzahlung aus rechtlichen Gründen nicht entziehen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140186.X02

Im RIS seit

28.04.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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