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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §70 Abs3;Rechtssatz
Eine Kostenaufteilung für die Mitglieder einer Bringungsgemeinschaft nach "freier Übereinkunft" in dem Sinn, dass die Aufteilung ohne erkennbaren Maßstab erfolgt, widerspricht dem ForstG 1975.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985070267.X01Im RIS seit
09.09.2005Zuletzt aktualisiert am
24.03.2009