RS Vwgh 1987/4/28 85/07/0267

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1987
beobachten
merken

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §70 Abs3;
ForstG 1975 §70 Abs4;
ForstG 1975 §70 Abs5;
ForstG 1975 §72 Abs1;

Rechtssatz

Eine Kostenaufteilung für die Mitglieder einer Bringungsgemeinschaft nach "freier Übereinkunft" in dem Sinn, dass die Aufteilung ohne erkennbaren Maßstab erfolgt, widerspricht dem ForstG 1975.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985070267.X01

Im RIS seit

09.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten