RS Vwgh 1987/4/28 86/07/0113

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art130 Abs1 litb;
B-VG Art131a;

Rechtssatz

Eine Ausübung von unmittelbarer Befehlsgewalt und Zwangsgewalt liegt nicht vor, wenn die Behörde die in Beschwerde gezogene Handlung (hier: Baggerungsarbeiten an einem Fischteich) nicht gesetzt oder auch nur nicht in Auftrag gegeben hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070113.X02

Im RIS seit

08.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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