RS Vwgh 1987/4/28 86/07/0043

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §1;
AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Nichtbeachtung von Zuständigkeitsnormen (hier: der funktionellen Unzuständigkeit des LAS) durch die höhere Instanz, die über das an sie gerichtete Rechtsmittel jedenfalls zu entscheiden hatte, ist formell gesehen eine Rechtswidrigkeit des Inhaltes. Ein im Gegensatz dazu ergangener Bescheid ist deshalb gemäß § 42 Abs 2 Z 1 VwGG aufzuheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070043.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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