RS Vwgh 1987/4/28 86/14/0186

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Soweit ein Steuerpflichtiger eine Haftung für Schulden (mit)übernahm, die dem Betrieb der Ehegattin dienten, können Zinsenzahlungen durch ihn jedenfalls nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wenn bereits die Übernahme der Verpflichtung zwangsläufig erfolgte. Der Umstand, daß die Ehegattin für ihren Betrieb Schulden aufnehmen mußte, begründet für sich allein noch keine rechtliche oder sittliche Pflicht des Steuerpflichtigen, eine Mitschuld einzugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140186.X03

Im RIS seit

28.04.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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