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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Soweit ein Steuerpflichtiger eine Haftung für Schulden (mit)übernahm, die dem Betrieb der Ehegattin dienten, können Zinsenzahlungen durch ihn jedenfalls nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wenn bereits die Übernahme der Verpflichtung zwangsläufig erfolgte. Der Umstand, daß die Ehegattin für ihren Betrieb Schulden aufnehmen mußte, begründet für sich allein noch keine rechtliche oder sittliche Pflicht des Steuerpflichtigen, eine Mitschuld einzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140186.X03Im RIS seit
28.04.1987Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009