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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Außergewöhnliche Belastungen können nur auf Antrag anerkannt werden. Dem Steuerpflichtigen obliegt es, jene Gründe, die eine außergewöhnliche Belastung rechtfertigen sollen, im Einzelnen aufzuzeigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140186.X01Im RIS seit
28.04.1987Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009