RS Vwgh 1987/4/28 86/14/0186

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Außergewöhnliche Belastungen können nur auf Antrag anerkannt werden. Dem Steuerpflichtigen obliegt es, jene Gründe, die eine außergewöhnliche Belastung rechtfertigen sollen, im Einzelnen aufzuzeigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140186.X01

Im RIS seit

28.04.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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