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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §1;Rechtssatz
Weder im Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1950 noch ganz allgemein im Verwaltungsverfahren findet sich die Zuständigkeit einer Behörde, eine nicht als Bescheid anzusehende Erledigung in der Folge durch Bescheid aufzuheben.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986050118.X02Im RIS seit
07.12.2005Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017