RS Vwgh 1987/4/28 86/05/0118

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
AVG §56;
AVG §73 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Weder im Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1950 noch ganz allgemein im Verwaltungsverfahren findet sich die Zuständigkeit einer Behörde, eine nicht als Bescheid anzusehende Erledigung in der Folge durch Bescheid aufzuheben.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986050118.X02

Im RIS seit

07.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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