RS Vwgh 1987/4/28 84/07/0290

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
AVG §52;

Rechtssatz

Einem schlüssigen Gutachten kann nur auf gleicher fachlicher Ebene in tauglicher Weise entgegengetreten werden.

Schlagworte

Parteiengehör SachverständigengutachtenGutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984070290.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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