RS Vwgh 1987/4/28 85/07/0267

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §70;
ForstG 1975 §72 Abs1;
ForstG 1975 §72 Abs3;

Rechtssatz

Die auf Verlangen erfolgende Berücksichtigung von bedeutsamen Momenten bei der Festlegung des Aufteilungsschlüssels für Kosten, die einer Bringungsgenossenschaft aus der Erfüllung ihrer Aufgaben erwachsen, ist dann "entsprechend", wenn diese sachangemessen und damit in einer auf diese Angemessenheit überprüfbaren Weise erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985070267.X03

Im RIS seit

09.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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