RS Vwgh 1987/4/28 85/14/0008

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Den mit dem Unterhalt und der Berufsausbildung eines haushaltszugehörigen Kindes üblicherweise verbundenen Aufwendungen fehlt regelmäßig das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, demgegenüber ist jener Mehraufwand, der den Eltern deswegen erwächst, weil ihr Kind aus zwingenden Gründen eine auswärtige Schule besucht, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985140008.X01

Im RIS seit

28.04.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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