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EStGNorm
EStG 1972 §16 Abs1Rechtssatz
Es obliegt demjenigen, der bei Wirtschaftsgütern, die bezogen auf seinen Beruf typischerweise auch der privaten Lebensführung (der Freizeitgestaltung) dienen, entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung eine ausschließliche berufliche Nutzung behauptet, diese auch nachzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140174.X02Im RIS seit
15.11.2021Zuletzt aktualisiert am
15.11.2021