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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es gibt keine Regelung, derzufolge Radarmessungen, wenn dem Lenker keine besondere Möglichkeit einer die Messung begleitenden Geschwindigkeitskontrolle eingeräumt wurde, kein taugliches Beweismittel darstellen würden.
Schlagworte
Beweismittel Feststellen der Geschwindigkeit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030238.X01Im RIS seit
29.04.1987