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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Die Voraussetzungen für eine Untersuchung der Atemluft des Kraftfahrzeuglenkers sind erfüllt, wenn die nach § 5 Abs 2 StVO erforderlichen Eigenschaften des auffordernden Organs der Straßenaufsicht, die Lenkereigenschaft des Kraftfahrzeuglenkers und dessen Alkoholisierungssymptome vorhanden sind.
Schlagworte
Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030240.X02Im RIS seit
01.09.2005