RS Vwgh 1987/4/29 86/03/0240

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Veröffentlicht am 29.04.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen für eine Untersuchung der Atemluft des Kraftfahrzeuglenkers sind erfüllt, wenn die nach § 5 Abs 2 StVO erforderlichen Eigenschaften des auffordernden Organs der Straßenaufsicht, die Lenkereigenschaft des Kraftfahrzeuglenkers und dessen Alkoholisierungssymptome vorhanden sind.

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030240.X02

Im RIS seit

01.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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