RS Vwgh 1987/4/29 86/03/0005

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Veröffentlicht am 29.04.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;
VStG §6;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Wird das im erstinstanzlichen Verfahren behauptete Vorliegen einer Notstandssituation in der Begründung des erstinstanzlichen Bescheides verneinend behandelt, und bleiben die diesbezüglichen Ausführungen in der Berufung unbekämpft, so besteht für die zweite Instanz keine Veranlassung neuerlich auf die Notstandssituation einzugehen.

Schlagworte

Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030005.X04

Im RIS seit

29.04.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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