RS Vwgh 1987/4/29 86/03/0050

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Veröffentlicht am 29.04.1987
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Index

L82000 Bauordnung
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

ABGB §364a;
AVG §42 Abs1;
BauRallg impl;
EisenbahnG 1957 §35 Abs2;
EisenbahnG 1957 §35 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Einwendungen, mit denen Immissionen, insbesondere Lärm, geltend gemacht werden, haben keine Verletzung subjektiver öffentlicher Rechte zum Inhalt, weil sie nicht auf eine aus öffentlichrechtlichen Regelungen erwachsene Rechtsstellung abgestellt sind, sondern - allenfalls - zivilrechtliche Ansprüche etwa nach § 364 a ABGB betreffen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und EisenbahnrechtNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030050.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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