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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Eigentümer der gemäß § 34 Abs 4 EisenbahnG betroffenen Liegenschaften sind nicht zur Erhebung von Einwendungen legitimiert, die die Verletzung von Rechten Dritter zum Gegenstand haben (Hinweis E 16.5.1973, 1883/71, VwSlg 8418 A/1973).
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und EisenbahnrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030050.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.07.2015