RS Vwgh 1987/4/29 86/03/0050

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Veröffentlicht am 29.04.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §34 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Eigentümer der gemäß § 34 Abs 4 EisenbahnG betroffenen Liegenschaften sind nicht zur Erhebung von Einwendungen legitimiert, die die Verletzung von Rechten Dritter zum Gegenstand haben (Hinweis E 16.5.1973, 1883/71, VwSlg 8418 A/1973).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030050.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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