RS Vwgh 1987/4/29 86/03/0201

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1987
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §43 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0202

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen § 43 Abs 4 KFG 1967 liegt bereits dann vor, wenn die Abmeldung nicht spätestens gleichzeitig mit dem Eintritt einer der in lit a bis lit d angeführten Tatbestände erstattet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030201.X03

Im RIS seit

29.04.1987

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten