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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §43 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0202Rechtssatz
Ein Verstoß gegen § 43 Abs 4 KFG 1967 liegt bereits dann vor, wenn die Abmeldung nicht spätestens gleichzeitig mit dem Eintritt einer der in lit a bis lit d angeführten Tatbestände erstattet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030201.X03Im RIS seit
29.04.1987Zuletzt aktualisiert am
03.04.2014