Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Behörde verletzt nicht die ihr obliegende Ermittlungspflicht, wenn sie einen Zeugen, der vom Beschuldigten zu einem bestimmten Beweisthema genannt wurde, nicht auch zu anderen relevanten Beweisthemen vernimmt.
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030045.X04Im RIS seit
29.04.1987