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10/10 GrundrechteNorm
StGG Art9;Rechtssatz
Wird unter den Voraussetzungen des § 5 Abs 2 StVO und in einer dieser Regelungen entsprechenden Art und Weise der Lenker eines Fahrzeuges in seinem Haus aufgefordert, den Alkotest abzulegen, so ist er unabhängig davon, ob er das einschreitende Organ der Straßenaufsicht seines Hauses verwiesen hatte, verpflichtet, der an ihn ergangenen Aufforderung zur Durchführung des Alkotests Folge zu leisten.
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt OrtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030240.X03Im RIS seit
01.09.2005