RS Vwgh 1987/4/29 86/01/0281

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Veröffentlicht am 29.04.1987
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §33;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/01/0034 E 15. Jänner 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Der Inhalt des Betriebsbegriffes wird ausschließlich und wesentlich dadurch bestimmt, dass er eine Organisationseinheit bezeichnet, die namentlich auch in der Einheit des Betriebsinhabers, der Betriebsmittel, der Beschäftigten und nicht zuletzt in einem fortgesetzt verfolgten, einheitlichen Betriebszweck ihren Ausdruck findet.(Hinweis auf E vom 21.10.1969, 0492/69, 22.12.1965, 0758/65, 24.10.1972, 1039/72, 20.12.1984, 84/01/0176)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010281.X01

Im RIS seit

11.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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