RS Vwgh 1987/4/29 87/01/0099

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1987
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Soweit in der Beschwerde gegen den Berichtigungsbescheid auf Einwendungen in der gegen den berichtigten Bescheid erhobenen Beschwerde verwiesen wird, wird hierüber in dem über die Beschwerde gegen den berichtigten Bescheid durchzuführenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschieden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010099.X02

Im RIS seit

19.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten