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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Soweit in der Beschwerde gegen den Berichtigungsbescheid auf Einwendungen in der gegen den berichtigten Bescheid erhobenen Beschwerde verwiesen wird, wird hierüber in dem über die Beschwerde gegen den berichtigten Bescheid durchzuführenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschieden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010099.X02Im RIS seit
19.05.2005