RS Vwgh 1987/4/29 86/01/0281

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Veröffentlicht am 29.04.1987
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §34 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem Wesensmerkmal des Betriebes als organisatorische Einheit ergibt sich, dass die Rechtsform des Unternehmens oder der Unternehmen, in die der Betrieb eingebunden ist, für die Betriebsqualifikation ebenso wenig ausschlaggebend ist, wie der Unternehmensgegenstand des berührten Unternehmens (der Unternehmen) oder die im übrigen bestehende rechtliche wie wirtschaftliche Selbstständigkeit einer betroffenen Unternehmermehrheit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010281.X02

Im RIS seit

11.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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