RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0132

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Veröffentlicht am 30.04.1987
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Index

L22005 Landesbedienstete Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §81 impl;
LBG Slbg 1980 §18 Abs1 idF 1985/073;
LBG Slbg 1980 §19 Abs2 idF 1985/073;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Zuständig für die Erstellung eines Leistungsberichtes ist der im § 81 BDG 1979 angeführte Vorgesetzte des Beamten, der die Leistungen gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen hat. Entscheidend ist hiebei insbesondere auch, dass das Werturteil letztlich nicht bloß formelhafte Behauptungen darstellt, sondern einleuchtend ist.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090132.X03

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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