Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs2;Rechtssatz
Ein tätlicher Angriff auf einen vorgesetzten Kollegen auf dessen Arbeitsplatz stellt eine so schwer wiegende Beeinträchtigung der Arbeitsdisziplin und des korrekten Verhaltens gegenüber Mitarbeitern dar, dass die Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses unzumutbar ist (Hinweis E 25.6.1980, 1362/77, VwSlg 10174 A/1980).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986090220.X04Im RIS seit
22.06.2006Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009