RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0088

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Veröffentlicht am 30.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 lita;
VStG §22;

Rechtssatz

Der Arbeitgeber, der mehrere ausländische Arbeitnehmer ohne die erforderliche Beschäftigungsbewilligung beschäftigt, begeht nur eine Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs 1 lit a Ausländerbeschäftigungsgesetz daher wegen dieser einen Übertretung nur eine Geldstrafe als Gesamtstrafe verhängt (Hinweis E 7.3.1984, 84/09/0031).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090088.X01

Im RIS seit

30.04.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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