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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 lita;Rechtssatz
Der Arbeitgeber, der mehrere ausländische Arbeitnehmer ohne die erforderliche Beschäftigungsbewilligung beschäftigt, begeht nur eine Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs 1 lit a Ausländerbeschäftigungsgesetz daher wegen dieser einen Übertretung nur eine Geldstrafe als Gesamtstrafe verhängt (Hinweis E 7.3.1984, 84/09/0031).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986090088.X01Im RIS seit
30.04.1987