RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0088

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Veröffentlicht am 30.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Rechtssatz

Nach § 19 Abs 2 VStG hat die belangte Behörde unter Hinweis auf die §§ 32 bis 33 StGB auch die subjektiven Kriterien des Schuldgehaltes der Tat darzulegen.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090088.X02

Im RIS seit

30.04.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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