Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Gegen die bescheidmäßige Ablehnung (Abweisung, Zurückweisung) eines Devolutionsantrages durch die Oberbehörde steht - ungeachtet eines eingeschränkten Instanzenzuges in der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Verwaltungsangelegenheit - der Rechtszug an deren sachlich in Betracht kommende Oberbehörde offen (Hinweis auf B vom 16.5.1984, 83/11/0073 und das E vom 17.12.1984, 84/11/0255).
Schlagworte
Kassatorische Entscheidung FormalentscheidungOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeInstanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und MutwillensstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100048.X01Im RIS seit
26.04.2006Zuletzt aktualisiert am
20.04.2011