RS Vwgh 1987/5/5 86/04/0232

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1973 §238;

Rechtssatz

Dem Konzessionswerber steht im Verfahren über das Konzessionsansuchen eines Mitbewerbers kein aus dem Gesetz ableitbares rechtliches Interesse an der Rechtmäßigkeit und Richtigkeit einer Entscheidung zu, weshalb ihm unter diesen Gesichtspunkt auch die Parteistellung in einem solchen Verfahren mangelt. Ebenso wenig steht ihm mangels gesetzlicher Regelung ein Rechtsanspruch zu, dass einem anderen keine Genehmigung erteilt werde (Hinweis E 10.4.1959, 0001/55, VwSlg 4935 A/1959, E 15.10.1982, 2779/80, VwSlg 10853 A/1982; hier: Gewerbe der Bestatter).

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040232.X02

Im RIS seit

23.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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