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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Konzessionswerber steht im Verfahren über das Konzessionsansuchen eines Mitbewerbers kein aus dem Gesetz ableitbares rechtliches Interesse an der Rechtmäßigkeit und Richtigkeit einer Entscheidung zu, weshalb ihm unter diesen Gesichtspunkt auch die Parteistellung in einem solchen Verfahren mangelt. Ebenso wenig steht ihm mangels gesetzlicher Regelung ein Rechtsanspruch zu, dass einem anderen keine Genehmigung erteilt werde (Hinweis E 10.4.1959, 0001/55, VwSlg 4935 A/1959, E 15.10.1982, 2779/80, VwSlg 10853 A/1982; hier: Gewerbe der Bestatter).
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040232.X02Im RIS seit
23.09.2005