Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Im Verfahren über einen Antrag auf Zustellung einer bereits ergangenen, formell jedoch noch nicht rechtskräftigen Genehmigungsbescheides ist die Frage der Nachbareigenschaft im Sinne des § 75 Abs 2 GewO 1973 - das ist die Frage, ob die Antragsteller "... gefährdet oder belästigt ... werden könnten", ob auf sie somit das bereits die Nachbareigenschaft begründende Merkmal zutrifft, dass eine Belästigung nicht ausgeschlossen werden kann - und bei Vorliegen dieser Eigenschaft die weitere Frage, ob Präklusion im Sinne des § 356 Abs 3 GewO 1973 eingetreten ist oder nicht, rechtlich relevant. Die behördliche Entscheidung in diesem Verfahren darf aber nicht vom Kriterium der Zumutbarkeit im Sinne des § 77 GewO 1973 anhängig gemacht werden.
Schlagworte
Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Gewerberecht Nachbar übergangener Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und EisenbahnrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040167.X03Im RIS seit
02.12.2005