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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §1 Abs2;Rechtssatz
Die Durchführung von Reparaturarbeiten an einem der Lebensgefährtin gehörigen PKW indiziert auch im Zusammenhang damit, dass der diese Tätigkeiten verrichtende Lebensgefährte von der Genannten im Rahmen der bestehenden Lebensgemeinschaft erhalten wird, für sich allein gesehen nach nicht das Vorliegen der Gewerbemerkmale der Selbstständigkeit bzw der Gewinnerzielungsabsicht im Sinne des § 1 Abs 2 und Abs 3 GewO 1973.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040201.X01Im RIS seit
28.02.2006