RS Vwgh 1987/5/6 AW 87/05/0016

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Veröffentlicht am 06.05.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/05/0047 B 3. April 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich eines Kostenvorauszahlungsauftrages (§ 4 VVG) steht der Vollstreckung des baupol. Auftrages nicht entgegen.

Schlagworte

Nichtvollstreckbare Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:AW1987050016.A01

Im RIS seit

11.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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