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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs7;Rechtssatz
Ist die Bestimmung des § 31 Abs 1 lit a Buchstabe "a" GGG Rechtsgrundlage eines beim VwGH hinsichtlich der Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung eines iSd Bestimmung entrichteten Mehrbetrages angefochtenen Bescheides, so ist der Bescheid ungeachtet des Umstandes, daß ihm kein Anlaßfall nach Art 140 Abs 7 B-VG zugrundeliegt, im Umfang des Beschwerdepunktes mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit behaftet, wenn der Ausspruch des VfGH in seinem die Bestimmung des § 31 Abs 1 lit a, Buchstabe "a" GGG aufhebenden Urteil die Anwendung dieser Bestimmung auf den im konkreten Fall beim VwGH anhängigen Rechtsstreit ausschließt (Hinweis E 19.3.1987, 86/16/0242). Wird im genannten Bescheid über die Abweisung des Rückzahlungsantrages hinsichtlich der Gebührenerhöhung und über die Pauschalgebühr gleichzeitig abgesprochen, so führt die erwähnte inhaltliche Rechtswidrigkeit nach stRsp des VwGH zur Aufhebung des Ausspruches über die Abweisung des Rückzahlungsauftrages, da dieser vom Ausspruch über die Pauschalgebühr trennbar ist (Hinweis E 4.12.1978, 794/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160173.X03Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009