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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §115 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1824/77 E 19. Dezember 1979 VwSlg 5449 F/1979 RS 2Stammrechtssatz
Eine Bindung des VwGH an den von der belBeh angenommenen Sachverhalt ist nicht gegeben, wenn diese zu ihrer Sachverhaltsannahme unter Verletzung ihrer Pflicht, der Partei Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben, gelangt ist.
Schlagworte
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160258.X03Im RIS seit
07.05.1987