RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0258

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Veröffentlicht am 07.05.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1824/77 E 19. Dezember 1979 VwSlg 5449 F/1979 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Bindung des VwGH an den von der belBeh angenommenen Sachverhalt ist nicht gegeben, wenn diese zu ihrer Sachverhaltsannahme unter Verletzung ihrer Pflicht, der Partei Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben, gelangt ist.

Schlagworte

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160258.X03

Im RIS seit

07.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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