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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52 impl;Rechtssatz
Die Frage, ob die Kriterien der Bewilligungspflicht einer baulichen Anlage vorliegen, ist allenfalls erst nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens eines Sachverständigen - als mitunter schwierige Rechtsfrage - zu beantworten.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker GewerbetechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060266.X02Im RIS seit
01.03.2006