RS Vwgh 1987/5/7 87/16/0049

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Veröffentlicht am 07.05.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Das Nichtaufsuchen eines RA in der Zeit von Nov 1986 bis März 1987 trotz des Hinweises auf das Erfordernis der Unterschrift eines RA für eine VwGH-Beschwerde kann auch bei rechtsundkundigen Wiedereinsetzungswerbern die im konkreten Fall ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben) nicht mehr bloß als minderer Grad des Versehens beurteilt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160049.X05

Im RIS seit

07.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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