Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Das Nichtaufsuchen eines RA in der Zeit von Nov 1986 bis März 1987 trotz des Hinweises auf das Erfordernis der Unterschrift eines RA für eine VwGH-Beschwerde kann auch bei rechtsundkundigen Wiedereinsetzungswerbern die im konkreten Fall ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben) nicht mehr bloß als minderer Grad des Versehens beurteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160049.X05Im RIS seit
07.05.1987