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22/01 JurisdiktionsnormNorm
GJGebG 1962 §13;Rechtssatz
Verpflichtet sich eine Vergleichspartei, ein Bestandobjekt am festgesetzten Tag geräumt zu übergeben und verpflichtet sie sich weiters zur Bezahlung eines täglichen Pönales ohne zeitliche Begrenzung für den Fall, daß das Bestandobjekt zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht geräumt übergeben wird, so kann eine solche vereinbarte Entschädigung nicht als Nebenforderung iSd § 54 Abs 2 JN qualifiziert werden (Hinweis E 26.5.1983, 81/15/0092).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160020.X03Im RIS seit
07.05.1987Zuletzt aktualisiert am
18.10.2010