RS Vwgh 1987/5/7 87/16/0020

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Veröffentlicht am 07.05.1987
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GJGebG 1962 §13;
GJGebG 1962 TP4;
JN §54 Abs2;

Rechtssatz

Verpflichtet sich eine Vergleichspartei, ein Bestandobjekt am festgesetzten Tag geräumt zu übergeben und verpflichtet sie sich weiters zur Bezahlung eines täglichen Pönales ohne zeitliche Begrenzung für den Fall, daß das Bestandobjekt zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht geräumt übergeben wird, so kann eine solche vereinbarte Entschädigung nicht als Nebenforderung iSd § 54 Abs 2 JN qualifiziert werden (Hinweis E 26.5.1983, 81/15/0092).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160020.X03

Im RIS seit

07.05.1987

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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