RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0258

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Veröffentlicht am 07.05.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §183 Abs4;

Rechtssatz

Der Inhalt des rechtlichen Gehörs ist primär unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage zu sehen. Einer Entscheidung dürfen nur solche Tätigkeiten und Beweisergebnisse zugrundegelegt werden, zu denen die Parteiendes Abgabenverfahrens Stellung nehmen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160258.X02

Im RIS seit

07.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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