Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §288;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde zweiter Instanz ist gemäß § 288 BAO nicht verpflichtet, auf die MÖglichkeit der Einbringung einer Beschwerde an den VfGH oder VwGH aufmerksam zu machen, wenngleich ein solcher Hinweis zweckmäßig und auch üblich ist (Hinweis B 4.9.1986, 86/16/0140).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160049.X01Im RIS seit
07.05.1987