RS Vwgh 1987/5/7 87/16/0049

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Veröffentlicht am 07.05.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde zweiter Instanz ist gemäß § 288 BAO nicht verpflichtet, auf die MÖglichkeit der Einbringung einer Beschwerde an den VfGH oder VwGH aufmerksam zu machen, wenngleich ein solcher Hinweis zweckmäßig und auch üblich ist (Hinweis B 4.9.1986, 86/16/0140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160049.X01

Im RIS seit

07.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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