RS Vwgh 1987/5/7 87/16/0035

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Veröffentlicht am 07.05.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37 impl;
BAO §115 Abs2;

Rechtssatz

Die Partei des Verwaltungsverfahrens, in deren Rechte eingegriffen wird, hat einen Anspruch darauf, die konkreten Gründe dafür zu erfahren; denn nur dann kann sie ihre Rechte sachgemäß verteidigen.

Schlagworte

Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160035.X02

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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