RS Vwgh 1987/5/8 85/18/0257

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Veröffentlicht am 08.05.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §38 Abs1;
StVO 1960 §38 Abs5;

Rechtssatz

Der Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, missachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig, an welcher der drei in Betracht kommenden Stellen (Haltelinie, Schutzweg, Kreuzung selbst) er anzuhalten gehabt hätte.

Schlagworte

Verkehrslichtsignalanlage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985180257.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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