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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §38 Abs1;Rechtssatz
Der Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, missachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig, an welcher der drei in Betracht kommenden Stellen (Haltelinie, Schutzweg, Kreuzung selbst) er anzuhalten gehabt hätte.
Schlagworte
VerkehrslichtsignalanlageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985180257.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009