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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a litc;Rechtssatz
Die verhängten mehreren Strafen sind dem jeweiligen Schuldspruch eindeutig zugeordnet, wenn der Strafausspruch in einem Klammerausdruck eine Zusammenfassung der beiden getrennt verhängten Strafen erfolgte (Hinweis E 12.12.1986, 86/18/0176 und E 21.9.1983, 83/17/0110).
Schlagworte
Strafnorm Mängel im Spruch gemeinsame Strafe für mehrere DelikteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985100031.X01Im RIS seit
11.07.2001