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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Wird Wiedereinsetzung wegen einer Fehlleistung eines Boten begehrt, ist nicht zu beurteilen, ob es sich hiebei allenfalls um einen "minderen Grad des Versehens" iSd § 146 ZPO handelt, da ja nicht ein Versehen des Wiedereinsetzungswerbers als Ursache der Fristversäumnis behauptet wurde.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang RechtsmittelStellung des VertretungsbefugtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100049.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.09.2018