RS Vwgh 1987/5/11 87/10/0049

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Veröffentlicht am 11.05.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
AVG §63 Abs5;
AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §46 Abs1 impl;

Rechtssatz

Wird Wiedereinsetzung wegen einer Fehlleistung eines Boten begehrt, ist nicht zu beurteilen, ob es sich hiebei allenfalls um einen "minderen Grad des Versehens" iSd § 146 ZPO handelt, da ja nicht ein Versehen des Wiedereinsetzungswerbers als Ursache der Fristversäumnis behauptet wurde.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang RechtsmittelStellung des Vertretungsbefugten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100049.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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