RS Vwgh 1987/5/11 86/12/0150

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Veröffentlicht am 11.05.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
77 Kunst Kultur

Norm

DSchG 1923 §14 Abs3;
DSchG 1923 §7 Abs1;
VStG §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/12/0149 E 11. Mai 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Mangels Kennzeichnung eines mit Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde angeordneten Tauchverbotes gemäß § 7 Abs 1 DenkmalschutzG, ist die Behauptung des Beschuldigten, er habe ohne Verschulden von diesem keine Kenntnis erlangt, zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120150.X02

Im RIS seit

11.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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