RS Vwgh 1987/5/11 87/10/0044

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Veröffentlicht am 11.05.1987
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §172 Abs6;

Rechtssatz

Die Erlassung eines forstpolizeilichen Auftrages nach § 172 Abs 6 ForstG an den Waldeigentümer ist auch dann zulässig, wenn dieser nicht selbst die Außerachtlassung forstrechtlicher Vorschriften zu verantworten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100044.X01

Im RIS seit

24.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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