RS Vwgh 1987/5/11 86/10/0095

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Veröffentlicht am 11.05.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Behauptet der Wiedereinsetzungswerber, dass die Unkenntnis von der Zustellung auf ein nach dieser eingetretenes Ereignis zurückzuführen sei, so ist dies so zu begründen, dass die Richtigkeit des behaupteten Verlustes oder der Entfernung der Verständigung vom Zustellversuch durch dritte Personen wahrscheinlich erscheint (Hinweis E 28.2.1964, 0705/63, VwSlg 6257 A/1964).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100095.X03

Im RIS seit

11.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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