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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Behauptet der Wiedereinsetzungswerber, dass die Unkenntnis von der Zustellung auf ein nach dieser eingetretenes Ereignis zurückzuführen sei, so ist dies so zu begründen, dass die Richtigkeit des behaupteten Verlustes oder der Entfernung der Verständigung vom Zustellversuch durch dritte Personen wahrscheinlich erscheint (Hinweis E 28.2.1964, 0705/63, VwSlg 6257 A/1964).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100095.X03Im RIS seit
11.08.2006