RS Vwgh 1987/5/11 87/10/0044

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Veröffentlicht am 11.05.1987
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §172 Abs6;

Rechtssatz

Die lit a bis e des § 172 Abs 6 FG enthalten (lediglich) eine BEISPIELSWEISE Aufzählung von Vorkehrungen zur umgehenden Herstellung des den Vorschriften entsprechenden, d.h. der Walderhaltung dienenden Zustandes. Der Auftrag zur Beseitigung eines auf Waldboden ohne die erforderliche forstbehördliche Bewilligung errichteten Bauwerkes ist demnach durch diese Gesetzesstelle gedeckt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100044.X05

Im RIS seit

24.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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