RS Vwgh 1987/5/11 86/12/0189

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Veröffentlicht am 11.05.1987
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §11 Abs1;

Rechtssatz

Der Arbeitserfolg des provisorischen Beamten stellt eine Voraussetzung für seine Definitivstellung dar. Nach dem klaren Wortlaut des § 11 Abs 1 BDG ist Bedingung für eine Definitivstellung auch die Erfüllung der Ernennungserfordernisse und damit auch die fachliche Eignung des Beamten für die Erfüllung der mit seiner Verwendung verbundenen Aufgaben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120189.X01

Im RIS seit

19.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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