RS VwGH Erkenntnis 1987/05/11 86/12/0149

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Veröffentlicht am 11.05.1987
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Rechtssatz

Mangels Kennzeichnung eines mit Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde angeordneten Tauchverbotes gemäß § 7 Abs 1 DenkmalschutzG, ist die Behauptung des Beschuldigten, er habe ohne Verschulden von diesem keine Kenntnis erlangt, zu prüfen.

Im RIS seit
11.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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