RS Vwgh 1987/5/12 86/07/0286

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Veröffentlicht am 12.05.1987
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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13;
AVG §13a;
AVG §66 Abs4;
FlVfLG Vlbg 1979 §42 Abs2;

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Behörde, auf die Zurückziehung gestellter Anträge hinzuwirken.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070286.X03

Im RIS seit

19.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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