RS Vwgh 1987/5/12 86/07/0286

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Veröffentlicht am 12.05.1987
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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13;
AVG §66 Abs4;
FlVfLG Vlbg 1979 §42 Abs2 Satz1;

Rechtssatz

Wird gemäß § 42 Abs 2 erster Satz Vlbg FlVfLG ein (agrargemeinschaftliche Grundstücke betreffendes) Regulierungsverfahren eingeleitet, weil sich mindestens ein Viertel der bekannten Teilgenossen für die Einleitung des Verfahrens erklärt haben, dann ist es - solange dieser Antrag nicht zurückgezogen wird - rechtlich unbedenklich, wenn die Behörde im Berufungsverfahren davon ausgeht, dass die Voraussetzungen für die Verfahrenseinleitung gegeben sind.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseInhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070286.X02

Im RIS seit

19.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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