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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §13;Rechtssatz
Wird gemäß § 42 Abs 2 erster Satz Vlbg FlVfLG ein (agrargemeinschaftliche Grundstücke betreffendes) Regulierungsverfahren eingeleitet, weil sich mindestens ein Viertel der bekannten Teilgenossen für die Einleitung des Verfahrens erklärt haben, dann ist es - solange dieser Antrag nicht zurückgezogen wird - rechtlich unbedenklich, wenn die Behörde im Berufungsverfahren davon ausgeht, dass die Voraussetzungen für die Verfahrenseinleitung gegeben sind.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseInhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070286.X02Im RIS seit
19.05.2006Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015